Steuerberatung schnell und gut erklärt

Was ist die Finanzbuchhaltung und welche Ziele verfolgt diese?

Es handelt sich dabei um einen Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Die Buchhaltung der Finanzen verfolgt das Ziel einer ordnungsgemäßen Dokumentation aller Geschäfte und Transaktionen eines Unternehmens. Dabei muss die Dokumentation nach allen in Deutschland geltenden Gesetzen und Regeln ausgeführt werden. Zudem ist die Buchhaltung der Finanzen essenziell für die Gewinnermittlung eines Unternehmens. Da die Gewinnermittlung neben dem Unternehmen auch dem Interesse des Finanzamts entspricht, wird auch die Umsatzsteuerlast durch die Finanzbuchhaltung ermittelt. Somit kann das Finanzamt alle Abgaben in Form von Steuern leichter kalkulieren und auf die Richtigkeit prüfen. Darüber hinaus schafft die Buchhaltung der Finanzen allen Personen, welche in die Finanzen und das Wachstum eines Unternehmens involviert sind, einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation des Unternehmens. Ohne eine Buchhaltung der Finanzen wäre eine geordnete und klar ausgerichtete Steuerung des Unternehmens nicht möglich. Aufgrund dessen zählt diese zu den wichtigsten Aspekten eines jeden Unternehmens.

Welche Aufgaben übernimmt die Finanzbuchhaltung?  

Die Finanzbuchhaltung, wie sie beim Struckmeier Rainer Steuerberater durchgeführt wird, beschäftigt sich hauptsächlich mit den Ausgangsrechnungen und Zahlungseingängen sowie den Eingangsrechnungen und Zahlungsausgängen. Ausgangsrechnungen werden dabei heutzutage meist elektronisch ausgestellt. Außerdem nutzen die meisten Unternehmen komplexe Softwares, welche einen Großteil der Arbeit der Buchhaltung übernehmen. Allerdings müssen die Ausgangsdaten dabei meist dennoch von Hand eingetragen werden. Stellt ein Unternehmen zum Beispiel eine Rechnung an einen Kunden aus - also eine Ausgangsrechnung - so wird diese bei Bezahlung gleich als Zahlungseingang berechnet und so von der Software für die Buchhaltung der Finanzen verbucht. Ebenfalls werden Eingangsrechnungen, welche zum Beispiel von Lieferanten oder Dienstleistern erhalten werden, von der Software bearbeitet. Bevor Eingangsrechnungen allerdings bearbeitet werden können, werden diese auf die sachliche Richtigkeit und Zahlungsfreigabe geprüft. Sind einige Rechnungsbestandteile nicht enthalten, so kann es unter Umständen nicht zu einem Vorsteuerabzug kommen. Alle Aufgaben werden dabei heutzutage meist von Programmen erledigt, welche per Knopfdruck unmittelbar die Rechnungen begleichen können und diese anschließend als Zahlungsausgänge verbuchen.  

Gibt es eine Pflicht zur Finanzbuchhaltung?  

In § 238 HGB und in § 242 HGB sind die generelle Buchführungspflicht sowie die Pflicht zur Bilanzierung geregelt. Allerdings gibt es verschiedene Größenklassen, welche im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt sind. Außerdem sind Kleinbetriebe und Freiberufler von der doppelten Buchhaltung befreit. Dennoch müssen diese eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, in welcher alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Es sind demnach alle Kaufleute von der doppelten Buchführung befreit, welche in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht jeweils 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss vorweisen können. Alle weiteren Rechtsgrundlagen, welche auch die Finanzbuchhaltung betreffen, lassen sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Einkommensteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz oder dem Handelsgesetzbuch wiederfinden. Außerdem können, je nach Art des Unternehmens, verschiedene Rechtsgrundlagen wichtig sein.